Einreise aus den Ländern der Europäischen Union und des Schengen-Raums, Großbritannien und Israel
Einreisebestimmungen Ischia – Der Gesundheitsminister Roberto Speranza hat eine Verordnung unterzeichnet, die die Einreise aus den Ländern der Europäischen Union und des Schengen-Raums sowie aus Großbritannien und Israel mit einem negativen Covid-Test ohne Quarantäne vorsieht. Es bleibt die Verpflichtung, bei der Ankunft einen molekularen oder antigenen Test mit negativem Ergebnis vorzulegen, der in den 48 Stunden vor der Ankunft in Italien durchgeführt wurde. Mit der gleichen Verordnung wurden die restriktiven Maßnahmen gegen Brasilien bis zum 30. Juli 2021 verlängert.
Einreisebestimmungen Ischia – Welche Länder sind hiermit gemeint?
Alle Länder aus der Liste C – Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Dänemark (einschließlich der Färöer und Grönland), Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Guadeloupe, Martinique, Guyana, Réunion, Mayotte und ohne andere Gebiete außerhalb der Europäischen Union), Deutschland, Griechenland, Irland, Israel, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande (ausgenommen Gebiete außerhalb des europäischen Kontinents), Polen, Portugal (einschließlich Azoren und Madeira), Vereinigtes Königreich Großbritannien und Irland Nord, Tschechische Republik , Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien (einschließlich Gebiete auf dem afrikanischen Kontinent), Schweden, Ungarn, Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz, Andorra, Fürstentum Monaco.
Einreisebestimmungen Ischia – Registrierung über das Online-Formular
Die Einreise muss über ein Online-Formular angemeldet werden. Nur in Fällen, in denen eine Online-Registrierung aus technischen Gründen (noch) nicht möglich ist, kann die Einreiseerklärung (in italienischer Sprache) (die englische Sprachfassung dient nur als Übersetzungshilfe) in Papierform vorgelegt werden. Für die Einreise in die autonome Provinz Bozen Südtirol ist ein eigenes Einreiseformular erforderlich.
Grundsätzlich ist die Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests erforderlich, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ausgenommen sind Kinder unter zwei Jahren. Verschiedene Fluggesellschaften verlangen verpflichtend einen negativen Test beim Boarding.
“Covid testete” Flüge
“Covid getestete” Flüge wurden mit der Verordnung vom 14. Mai 2021 verstärkt, der die Experimente auf die Flughäfen von Venedig und Neapel sowie auf Mailand und Rom ausweitete und die genehmigten Strecken mit Flügen aus Kanada, Japan und den Vereinigten Arabischen Emiraten (USA) erweiterte und Vereinigte Staaten. Informationen zu den Anforderungen für “Covid-getestete” Passagiere und zum obligatorischen Ausfüllen des Passagier-Locator-Formulars
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Stand heute 17/05/2021